Anzeige
Bestattungsvorsorge, Trauerbegleitung, Beerdigung

Bestattungsvorsorge Emden

aaaaBestattungsvorsorge

Bestattungsvorsorge: Emder Bestattungshaus Poppinga

Mit einer Bestattungsvorsorge sorgen Sie rechtzeitig vor und entlasten Ihre Angehörigen. Wir unterstützen Sie dabei in Emden und Umgebung. Auch die Trauerbegleitung bieten wir an.

Finanzielle und inhaltliche Vorsorge für die Beisetzung

Für die Beerdigung müssen wir alle selbst finanziell aufkommen. Wenn wir nicht vorsorgen, stehen unsere Angehörigen in der Pflicht. Allerdings wissen wir einige Jahre vorher nicht, wie unsere Finanzen dann aussehen: Kurz vor dem Lebensende belasten nicht selten Pflege- und Heimkosten das Budget. Sollte dieses beim Ableben aufgezehrt sein, kommt für unsere Angehörigen zur Trauer die Sorge hinzu, wie sie den geliebten Menschen würdig beisetzen. Als Bestatter in Emden werden wir praktisch täglich mit solchen Fällen konfrontiert und raten daher zur rechtzeitigen Vorsorge. Besonders wichtig wird diese, wenn der zukünftige Pflegefall absehbar ist oder eine soziale Notlage bevorstehen könnte. Es geht bei der Bestattungsvorsorge freilich nicht nur um finanzielle Regelungen, sondern auch um die Art und den Rahmen der Bestattung. Sie können Ihre eigenen Wünsche inhaltlich festlegen und gleichzeitig deren Finanzierung absichern.

Wie regele ich meine Bestattungsvorsorge?

Das Emder Bestattungshaus hilft Ihnen dabei, sprechen Sie uns an. Die rein finanzielle Vorsorge für die eigene Bestattung lässt sich grundsätzlich auf zwei Wegen regeln, auf die unter anderem der Bundesverband der Deutschen Bestatter verweist:

  • Einlage in einen Treuhandvertrag (einmalig oder in Teilzahlungen)
  • Sterbegeldversicherung (Einmalzahlung oder in Teilzahlungen)

Mit Ihrem Bestatter in Emden können Sie zudem einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, der auch inhaltlich die Form der Beisetzung regelt. Außerdem beraten wir Sie zur geeigneten finanziellen Regelung in Ihrem Fall. Wann Sie sich um diese Dinge kümmern, hängt von Ihrem Gesundheitszustand, Ihren persönlichen finanziellen Lebensumständen und Ihren eigenen Bestattungswünschen ab.

Finanzielle Bestattungsvorsorge: Welche Form eignet sich für Sie?

Den Treuhandvertrag empfehlen wir etwas älteren Personen, die über Rücklagen verfügen. Sie zahlen je nach Ihren Wünschen zur Beerdigung eine einmalige höhere Summe, etwas höhere Raten über einen nicht zu langen Zeitraum oder eine Kombination aus beiden Varianten ein. Wir erstellen Ihnen gern einen Kostenvoranschlag für die Beisetzung in der von Ihnen gewählten Form oder stellen Ihnen ein Vorsorgepaket für die Bestattung inklusive der damit verbundenen Kosten vor. Das Geld legen wir für Sie als Treuhandvermögen sicher an. Im günstigsten Fall wird es positiv verzinst (Stand: 2023). Während der Nullzinsphase der EZB ab 2016 wurden Geldanlagen manchmal negativ verzinst, was aber auf solche Treuhandvermögen nicht zutraf und auch künftig nicht zu erwarten ist. Nehmen Sie diesen positiven Nebeneffekt mit. Im Todesfall erhält das Emder Bestattungshaus das Treuhandvermögen zur Erfüllung unseres Vertrages, der auch nach Ihrem Ableben gültig bleibt (siehe weiter unten). Der Treuhandfonds hat mehrere Vorteile:

  • Entlastung der Angehörigen
  • Abschluss ohne Gesundheitsprüfung in jedem Lebensalter möglich
  • ermittelte Bestattungskosten sind abgesichert
  • Beerdigung ist deutschlandweit möglich
  • Festlegung Ihres Wunschbestatters
  • Trauerbegleitung durch lokalen Bestatter möglich
  • Organisation der Dokumente
  • Abholung und Überführung im Inland
  • sichere Geldanlage mit Schutz vor unberechtigtem Auflösungsverlangen durch das Sozialamt (zum Beispiel bei Pflegebedürftigkeit)
  • jährlicher Kontoauszug
  • Rückzahlung nicht beanspruchter Gelder
  • Ausfallbürgschaft für Ihr eingezahltes Kapital

Es wäre mit dem Treuhandfonds zum Beispiel möglich, dass Sie sich an einem ganz anderen Ort bestatten lassen, weil Sie vielleicht in einigen Jahren noch einmal umziehen. Wir würden aber vor Ort in Emden Ihre Angehörigen bei ihrer Trauer begleiten. Die Sterbegeldversicherung empfehlen wir jüngeren Personen, weil sie auch mit sehr kleinen Beiträgen funktioniert, wenn diese über einen längeren Zeitraum eingezahlt werden. Selbst Menschen mit einem äußerst niedrigen Einkommen können sich die Beiträge leisten. Vor der Auszahlung entsteht allerdings eine Wartezeit, was bei dieser Form der finanziellen Vorsorge selbstverständlich sein dürfte. Viele Anbieter verlangen allerdings dennoch keine Gesundheitsprüfung. Es entstehen weitestgehend dieselben Vorteile wie beim Treuhandfonds, so die Entlastung Ihrer Angehörigen, die Auszahlung im Todesfall und damit die finanzielle Absicherung Ihrer Beisetzung, die Möglichkeit der deutschlandweiten Bestattung und wiederum die Trauerbegleitung Ihrer Angehörigen in Emden, die Überführung und Einbettung sowie die Organisation aller nötigen Dokumente. Auch dieses Geld ist vor dem Sozialamt geschützt. Der zusätzliche Vorteil besteht in der Möglichkeit, sehr kleine Raten anzusparen. Deren Höhe hängt allerdings von Ihrem Lebensalter ab. Im günstigsten Fall zahlen Sie nur fünf Euro monatlich.

Warum kann ich für meine eigene Bestattungsvorsorge einen Vertrag abschließen?

Es gibt für so einen Vertrag, den Sie mit Ihrem Emder Bestattungshaus abschließen können, eine besondere juristische Regelung: Der Vorsorgevertrag entfaltet eine sogenannte transmortale Vertragswirkung, wirkt also über Ihren Tod hinaus. Das gibt es auch bei anderen Verträgen oder juristischen Vereinbarungen, so etwa beim Testament. Das deutsche Bestattungsrecht sieht explizit vor, dass Ihr Vertrag mit dem Emder Bestattungshaus verbindlich über Ihren Tod hinaus gültig ist. Das bedeutet auch, dass eine Einrede Dritter ausgeschlossen wird. Ihre Erben können damit nicht in den Ablauf Ihrer Beerdigung eingreifen, den wir vorab festgelegt haben. Diese Vertragsgrundlagen bestimmt in Deutschland (vergleichbar in anderen Ländern) das postmortale Persönlichkeitsrecht. Dieses legt fest, dass Ihre geäußerten Willensbekundungen zur Bestattung Vorrang gegenüber den Wünschen und auch Fürsorgepflichten Ihrer nächsten Angehörigen haben. Im Sozialhilferecht findet das postmortale Persönlichkeitsrecht seinen Niederschlag, indem Ihre finanziellen Vorsorgeaufwendungen für die Beisetzung nicht zur Vermögensanrechnung nach § 90 SGB XII gehören. Dies haben mehrere Urteile höchster deutscher Gerichte bestätigt (unter anderem BSG vom 18. März 2008, Az.: B 8/9b SO 9/06 R und BGH schon am 26. Oktober 1977 unter Az. IV ZR 151/76). Das Sozialamt kann Ihren Vertrag für die Bestattungsvorsorge auch nicht kündigen, wenn dessen Größenordnung den Kosten einer angemessenen und würdigen Beerdigung entspricht.

Über das Emder Bestattungshaus

Wir möchten uns als Emder Bestattungshaus bei Ihnen vorstellen, damit Sie sich einen Eindruck von unserer Arbeit verschaffen können. Sie sind bei uns in fürsorglichen und sicheren Händen. Wählen Sie die Art Ihrer Bestattung:

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung
  • Seebestattung

Ihre Angehörigen unterstützen wir in ihrer Trauer, auch die Kindertrauerbegleitung bieten wir an. In unserem Büro beraten wir Sie umfassend zu allen Angelegenheiten rund um die Beisetzung, darunter auch zur Bestattungsvorsorge. Wenn Sie es wünschen, besuchen wir Sie für eine Beratung. Dieses Angebot ist für Sie kostenlos. Angehörige in Trauer können sich ebenfalls an uns wenden, denn wir möchten Ihnen die Stunden und Tage des Abschieds erleichtern. Wichtig ist für viele Familien unsere Kindertrauerbegleitung, denn vor allem jüngere Kinder können nur schwer damit umgehen, dass eine liebe und wichtige Person aus ihrem unmittelbaren Umfeld plötzlich nicht mehr am Leben ist. Unsere Trauerbegleitung beruht selbstverständlich auf unseren umfassenden Erfahrungen, doch wir haben uns auch die nötige Expertise hierfür angeeignet. In verschiedenen Kulturen gehen Menschen mit dem Tod und dem Abschied sehr unterschiedlich um. Selbst hierzulande spielt für die Art der Trauer unter anderem Ihre Konfession eine Rolle. Der familiäre Hintergrund ist darüber hinaus sehr entscheidend. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Trauerbegleitung auch in der Erwartung des baldigen Verlustes hilfreich sein kann. Das ist regelmäßig bei sehr alten und/oder kranken Angehörigen der Fall, bei denen die Prognose eindeutig ist. Nutzen Sie unser Angebot: Es geht bei der Trauer auch um den Verlust einer wertvollen Person Ihres Lebenskreises, um eine Lücke, aber auch um einen würdigen Abschied und damit um eine angemessene Beerdigung, für die wiederum die getroffene Bestattungsvorsorge wichtig ist.

Kontaktieren Sie uns gern!

Bildnachweis: © Gisela | 349647723| Adobe.Stock

Verlag Heinz Heise GmbH & Co. KG