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Bestattungsvorsorge in Oldenburg

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Bestattungsvorsorge Oldenburg – rechtzeitig Vorkehrungen treffen

Auch wenn viele Menschen nicht gerne über Tod und Bestattung nachdenken oder sprechen, haben sie doch oft recht konkrete Vorstellungen von ihrer eigenen Bestattung. Wer sicher sein will, dass diese nach dem eigenen Ableben berücksichtigt werden, sollte frühzeitig vorsorgen. Dazu braucht es einen seriösen Partner wie das Bestattungshaus Fritz Hartmann aus Oldenburg.

Bestattungsvorsorge in Oldenburg

Die Bestattungsvorsorge beschäftigt sich mit allen relevanten Fragen rund um eine Beisetzung. Entscheidend bei einer Vorsorge ist, dass die Person ihre eigene Beisetzung frühzeitig plant und nicht Hinterbliebene die notwendigen Entscheidungen treffen müssen. In welchem Lebensabschnitt Sie die notwendigen Vorkehrungen zu Ihrem Ableben treffen, bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass hiermit nicht zu lange gewartet werden sollte. Je früher alle wichtigen Fragen geklärt und Vorkehrungen getroffen sind, desto beruhigter können Sie die verbleibende Lebenszeit genießen.

Unterschied zwischen Bestattungsverfügung und -vorsorge

Viele Menschen glauben, dass schriftlich bei einem Notar hinterlegte Wünsche für die eigene Beisetzung ausreichen. In diesem Fall spricht man von einer Bestattungsverfügung. Darin liegt jedoch oft ein Problem: Das Testament wird häufig erst nach der Trauerfeier eröffnet. Dann ist es jedoch bereits zu spät zur Berücksichtigung der hierin aufgeführten Wünsche. Wer eine solche Bestattungsverfügung an die eigenen Angehörigen aushändigt, kann sich ebenfalls nicht sicher sein. Schließlich liegt es dann im Ermessen der Hinterbliebenen, die Beisetzungswünsche zu berücksichtigen. Im Rahmen der Bestattungsvorsorge bei einem Bestatter wird hingegen ein so genannter Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen. Dieser Vertrag ist rechtlich bindend für das Bestattungsunternehmen und findet daher in jedem Fall vollständige Berücksichtigung.

Warum sich Vorsorge für alle Seiten lohnt

Frühzeitige Planung und Vorsorge für Beisetzungen ist für alle beteiligten Personen sinnvoll und entlastend. Sie selbst können auf diese Weise präzise festlegen, welche Rahmenbedingungen Sie sich für Ihre Beerdigung wünschen. Außerdem haben Sie durch den Bestattungsvorsorgevertrag die Gewissheit, dass alle Wünsche berücksichtigt werden. Diesen letzten Akt im eigenen Leben bereits geplant zu haben, gibt vielen Menschen ein beruhigendes Gefühl. Für Hinterbliebene ist die Zeit nach dem Tod eines geliebten Menschen eine starke emotionale Belastung. Sich jetzt um die Organisation einer Beerdigung zu kümmern, kann Trauernde schnell überfordern. Auch sie werden daher durch eine Vorsorge entlastet und haben mehr Freiraum für ihre individuelle Trauerbewältigung. Hinzu kommt der nicht unerhebliche Aspekt der Bestattungskosten. Schon bei einer klassischen Beisetzung belaufen sich diese schnell auf einige tausend Euro. Wünschen Sie sich einen besonderen Sarg, planen eine große Trauerfeier oder haben spezielle Vorstellungen von einem Grabstein, fällt meistens ein fünfstelliger Betrag für die eigene Beerdigung an. Nach oben gibt es selbstverständlich keine Grenzen. Die günstigste Variante ist derzeit eine anonyme Seebestattung, allerdings fehlt Hinterbliebenen dabei ein Ort zur Trauerbewältigung. Sie wird daher nur in Ausnahmefällen gewählt. Im Rahmen der Bestattungsvorsorge kann auch dieser Punkt der Finanzierung bereits frühzeitig geregelt werden. Dazu gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Beispielsweise können die Kosten für die eigene Beisetzung nach Vertragsabschluss in voller Höhe auf ein Treuhänderkonto eingezahlt werden. Sie verbleiben dort, bis sie zur Ausrichtung der eigenen Beisetzung und Trauerfeier durch den Bestatter verwendet werden. Denkbar ist jedoch auch eine Ratenzahlung über einen mittelfristigen Zeitraum. Sterbegeldversicherungen können ebenfalls eine Lösung für die rechtzeitige Planung der Finanzierung darstellen. Im Todesfall müssen Angehörige in einem solchen Fall nicht für die Kosten der Beisetzung aufkommen.

Was lässt sich im Rahmen der Bestattungsvorsorge festlegen?

Viele Menschen denken beim Begriff Bestattungsvorsorge an die Art der Bestattung. Diese Festlegung ist ein wichtiger Teil der vorausschauenden Planung, jedoch nicht der einzige. Möglich sind in Deutschland vor allem drei unterschiedliche Bestattungsarten, nämlich die Erdbestattung, die Feuerbestattung und die Seebestattung. Bei einer Erdbestattung besteht die Wahl zwischen einem Einzelgrab, einem Reihengrab, einer anonymen Beisetzung und einer Familiengruft. Für Seebestattungen gelten in Deutschland sehr enge Vorgaben, welche unbedingt vorab bedacht werden sollten. Nach einer Feuerbestattung kann die Urne auf einem Friedhof im Urnengrab beigesetzt werden. Möglich ist jedoch auch die Luftbestattung, Diamantbestattung oder Bestattung im Weltall. Dafür muss teilweise jedoch die Beisetzung im Ausland geplant werden. Darüber hinaus muss jedoch auch entschieden werden, in welchem Sarg eine Person beigesetzt werden möchte, ob Blumenschmuck gewünscht ist und wie der spätere Grabstein aussehen soll. Grabsteine sind in zahlreichen Formen und Größen erhältlich und können aus unterschiedlichen Materialien wie Naturstein oder Marmor bestehen. Hinzu kommt die Frage des Designs. Soll neben den Daten von Geburt sowie Tod und dem Namen möglicherweise auch ein Foto in die Gestaltung einbezogen werden? All diese Fragen können im Rahmen der Vorsorge mit einem Bestatter ausführlich besprochen und entschieden werden. Neben den üblichen Punkten bleibt zusätzlich Zeit für individuelle Wünsche und Vorstellungen rund um die eigene Beerdigung. Sie können zusätzlich in den Bestattungsvorsorgevertrag aufgenommen werden.

Zum möglichen Inhalt eines Bestattungsvorsorgevertrags gehören folgende Punkte:

  • Art der Bestattung
  • Wahl eines Sargs oder einer Urne
  • Festlegung zur Art des Grabs
  • Regelung der Grabpflege
  • Wünsche zur Beisetzung wie Musik, Blumenschmuck, Trauerredner
  • Wünsche zur Trauerfeier wie Örtlichkeit, Teilnehmer, Ablauf
  • Aussuchen eines Grabsteins
  • Finanzierung der Beisetzung

Bestattungsvorsorge beim Fritz Hartmann Bestattungsinstitut e.K. Oldenburg

Allzu oft verdrängen wir das Wissen um unsere Sterblichkeit. Wenn wir dann mit dem Tod eines uns nahestehenden Menschen konfrontiert werden, fühlen wir uns unsicher und hilflos. Das Fritz Hartmann Bestattungsinstitut e.K. mit Sitz in Oldenburg hat es sich zur Aufgabe gemacht, Sie vertrauensvoll an die Hand zu nehmen, wenn ein geliebter Mensch gestorben ist. Bei einem Todesfall zu Hause ist unverzüglich der Hausarzt zu benachrichtigen oder der ärztliche Notdienst zu verständigen, der einen Arzt schickt. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Stirbt jemand in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim, kümmert sich die dortige Verwaltung um alles Weitere. Und dann sollten Sie sich mit dem Fritz Hartmann Bestattungsinstitut e.K. Oldenburg in Verbindung setzen! Das Fritz Hartmann Bestattungsinstitut e.K. in Oldenburg steht Ihnen Tag und Nacht mit Rat und Tat zur Seite. Das Fritz Hartmann Bestattungsinstitut e.K. möchte Sie ermutigen, Ihre ganz persönliche Form des Abschiednehmens zu finden und unterstützt Sie daher bei der liebevollen Gestaltung der Bestattung und der Trauerfeier nach Ihren oder den Wünschen des Verstorbenen. Auch wenn Sie Verantwortung übernehmen und für Ihren eigenen Tod vorsorgen möchten, ist das Fritz Hartmann Bestattungsinstitut e.K. Ihr vertrauensvoller Partner. Das Fritz Hartmann Bestattungsinstitut e.K. ist seit dem Jahr 1880 als Bestatter in der Region Oldenburg tätig. Als Traditionsunternehmen legen die Bestatter und die Mitarbeitenden großen Wert auf individuelle Leistungen rund um das Thema Beisetzungen. Am Standort im Steinweg 8 in Oldenburg erreichen Sie das Bestattungsinstitut telefonisch unter der Rufnummer 0441 / 27 31 0. Das Team bietet sowohl eine einfühlsame und individuelle Trauerbegleitung im Trauerfall als auch eine Beratung zur Bestattungsvorsorge.

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