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Erbrecht, Rostock

Verteilung des Nachlasses durch Erbrecht

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Das Erbrecht ist ein Teil des Zivilrechts, der sich mit der Verteilung des Nachlasses einer verstorbenen Person befasst. Es regelt, wer nach dem Tod des Erblassers dessen Vermögen erbt, welche Rechte und Pflichten die Erben haben und welche Formalitäten bei der Abwicklung des Nachlasses zu beachten sind. Das Erbrecht ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Das Erbrecht gibt Erben das Recht, den Nachlass des Verstorbenen in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet, dass die Erben das Recht haben, das Vermögen des Verstorbenen zu erben und auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen zu übernehmen. Um den Nachlass in Anspruch nehmen zu können, müssen die Erben zunächst den Erbfall nachweisen. Dazu benötigen sie in der Regel eine Sterbeurkunde und gegebenenfalls ein Testament oder einen Erbvertrag. Wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, müssen die Erben die gesetzliche Erbfolge nachweisen.

Sobald der Erbfall nachgewiesen ist, können die Erben den Nachlass in Besitz nehmen. Sie haben dann das Recht, über das Vermögen des Verstorbenen zu verfügen, seine Verträge zu kündigen und seine Schulden zu begleichen. Gleichzeitig sind sie aber auch dafür verantwortlich, die Verbindlichkeiten des Verstorbenen zu begleichen, bevor sie das verbleibende Vermögen unter sich aufteilen.

Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge im Erbrecht

Das Erbrecht unterscheidet grundsätzlich zwischen zwei Formen der Erbfolge: Gesetzliche Erbfolge: Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn der Verstorbene kein Testament oder keinen Erbvertrag hinterlassen hat. In diesem Fall erben die nächsten Angehörigen des Verstorbenen gemäß einer bestimmten gesetzlichen Rangfolge. Die gesetzliche Erbfolge ist in den meisten Ländern gesetzlich geregelt.

Gewillkürte Erbfolge: Die gewillkürte Erbfolge tritt ein, wenn der Verstorbene durch ein Testament oder einen Erbvertrag bestimmt hat, wer sein Vermögen erben soll. Die gewillkürte Erbfolge ermöglicht es dem Verstorbenen, über den eigenen Nachlass zu bestimmen und ihn nach den eigenen Vorstellungen zu verteilen. Dabei ist zu beachten, dass die Testierfreiheit in vielen Ländern durch gesetzliche Vorschriften eingeschränkt sein kann.

In vielen Ländern gibt es auch spezielle Formen der Erbfolge, die bestimmte Bedingungen erfüllen müssen, wie z.B. die Erbfolge bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, die Erbfolge bei Adoptierten oder die Erbfolge bei fehlender Erbenstellung.

Vielseitige Tätigkeiten im Erbrecht

Die Tätigkeitsfelder eines Anwalts, der auf Erbrecht spezialisiert ist, können sehr vielfältig sein und umfassen unter anderem:

  • Testamentserstellung: Ein Anwalt für Erbrecht kann bei der Erstellung von Testamenten und anderen erbrechtlichen Dokumenten helfen, um sicherzustellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Wünsche des Erblassers korrekt widerspiegeln.
  • Erbfolgeplanung: Anwälte für Erbrecht können auch bei der Erbfolgeplanung helfen, um sicherzustellen, dass der Nachlass des Erblassers gemäß seinen Wünschen und Vorstellungen verteilt wird.
  • Erbschaftssteuer: Ein Anwalt für Erbrecht kann bei der Planung von Erbschaftssteuerfragen helfen und die bestmögliche Lösung für die Begleichung der Erbschaftssteuer finden.
  • Erbauseinandersetzung: Wenn es zu Streitigkeiten zwischen den Erben kommt, kann ein Anwalt für Erbrecht bei der Durchsetzung der Ansprüche der Erben helfen und bei der Lösung von Streitigkeiten unterstützen.
  • Testamentsvollstreckung: Ein Anwalt für Erbrecht kann auch als Testamentsvollstrecker fungieren und den Nachlass verwalten, um sicherzustellen, dass die Anweisungen des Erblassers korrekt umgesetzt werden.
  • Nachlassverwaltung: Ein Anwalt für Erbrecht kann bei der Verwaltung des Nachlasses und bei der Abwicklung der Formalitäten, wie z.B. der Beantragung eines Erbscheins, unterstützen.
  • Erbrechtsmediation: Ein Anwalt für Erbrecht kann auch als Mediator fungieren und bei der Lösung von Streitigkeiten zwischen den Erben helfen, ohne dass es zu einem langwierigen Rechtsstreit kommt. Es ist wichtig zu beachten, dass das Tätigkeitsfeld eines Anwalts für Erbrecht je nach Land und Rechtsordnung unterschiedlich sein kann. Es empfiehlt sich daher, im Zweifelsfall einen Anwalt für Erbrecht zu Rate zu ziehen, um sicherzustellen, dass er über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im jeweiligen Rechtsgebiet verfügt. Ein Anwalt, der nicht auf Erbrecht spezialisiert ist, kann zwar in einigen Fällen auch eine qualifizierte Beratung bieten, aber es besteht das Risiko, dass wichtige Aspekte des Erbrechts übersehen oder unzureichend berücksichtigt werden. Es ist jedoch auch wichtig, einen Anwalt zu wählen, mit dem man sich gut versteht und dem man vertrauen kann. Eine gute Chemie und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind in der Regel für eine erfolgreiche Abwicklung des Nachlasses und die Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Erbrecht von großer Bedeutung.

Rechtsanwalt zum Erbrecht in Rostock

Unsere Kanzlei wurde von Rechtsanwalt Erwin Ziegert am 01.10.1990 in der Hansestadt Rostock gegründet. Seit 2002 ist Rechtsanwalt Olaf Ziegert Inhaber der Kanzlei. Die Kanzlei ist schwerpunktmäßig u.a. im Bereich Erbrecht tätig.

Olaf Ziegerts Tätigkeitsfelder im Bereich Erbrecht:

  • Erbengemeinschaft / Auseinandersetzung
  • Erbrechtliche Auseinandersetzungen
  • Erbvertrag
  • Grundstücksverwaltung
  • Nutzungsentschädigung
  • Testamentsanfechtung
  • Testamentserrichtung
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnisse
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wir informieren Sie über die aktuelle Rechtslage, die Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und vertreten Sie auch vor Gericht und beim Notar.

Von der Testamentsgestaltung bis zur Schlichtung erbrechtlicher Streitigkeiten finden Sie in uns einen erfahrenen Ansprechpartner, der sich für Sie und Ihr gutes Recht einsetzt. Sie können sich sicher sein, dass wir Sie kompetent beraten und engagiert vertreten. Die Verteidigung und Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen steht für uns stets im Mittelpunkt. Egal, ob es um Ihre gerichtliche oder außergerichtliche Vertretung geht – wir beraten Sie gern und zuverlässig. Nach Sondierung aller Fakten erhalten Sie von uns eine fundierte Handlungsempfehlung. Wir freuen uns, Ihnen behilflich sein zu dürfen.

Kontaktieren Sie uns gern!

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