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KFZ-SACHVERSTÄNDIGER IN SCHWERTE, UNNA, DORTMUND UND HAGEN

Wagener Sachverständigenbüro: Ihr Kfz-Sachverständiger in Schwerte, Unna, Dortmund und Hagen

aaaa Zu den Aufgaben unserer Kfz-Sachverständiger in Schwerte, Unna, Dortmund und Hagen gehört unter anderem die Erstellung von Unfallgutachten mit Schadenkalkulation. Sobald sich ein Verkehrsunfall ereignet, ist das für alle Beteiligten eine unangenehme Situation, in der wir als Fachleute für die Regulierung bei einem Unfallschaden bzw. Haftpflichtschaden gerne für Sie da sind. Hat sich ein Verkehrsunfall ereignet, gibt es einiges mehr zu tun als nur das Schadengutachten zu erstellen.

Hier zehn Tipps dazu, was bei und nach einem Unfall zu beachten ist:

1. Die Polizei verständigen und Beweise sichern

Zunächst sollte die Polizei informiert werden, dann sollten Sie Fotos von der Unfallstelle machen, sofern das möglich ist, ohne dass Sie sich gefährden (Fotos von der Stellung der Fahrzeuge, von der Beschilderung und vom Straßenverlauf). Dokumentieren Sie Schäden an Ihrem Fahrzeug und an dem des Unfallgegners. Notieren Sie vor Ort Daten von Zeugen, denn stehen ihnen diese später nicht zur Verfügung, um den Unfallhergang zu bestätigen, kann es passieren, dass Sie Ihren Schaden nicht vollständig ersetzt bekommen.

2. Ziehen Sie einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen hinzu

Beauftragen Sie einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl, auch dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners bereits einen Sachverständigen bestellt hat. Er achtet darauf, ob es sich um einen Bagatellschaden zwischen 750 und 1000 € handelt. Stellen Sie sicher, einen qualifizierten, unabhängigen Unfallgutachter beauftragt zu haben, indem Sie auf dessen Mitgliedschaft im Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) achten.

3. Unabhängige Beweissicherung zu Ihrem Vorteil

Das Gutachten hat mehrere Funktionen: Es ist der Beweis für Umfang und Höhe Ihres Schadens und gewährleistet, dass Ihnen auch das zuteilwird, was Ihnen zusteht. Außerdem bauen Sie mit dem Gutachten Streit über den Unfallhergang oder bei der Reparatur vor.

4. Wertminderung

Falls Sie Ihr Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen wollen, müssen Sie den Unfallschaden erwähnen. Die Aufgabe des Kfz-Sachverständigen ist es auch, den Wertverlust, die sogenannte merkantile Wertminderung (muss von der Versicherung erstattet werden), zu berechnen. Bei einem Verkauf belegt das Schadengutachten zudem den genauen Schadenumfang.

5. Abrechnung auf Gutachtenbasis und Werkstatt Ihres Vertrauens

Aufgrund Ihres Gutachtens können Sie sich die voraussichtlichen Reparaturkosten ersetzen lassen oder Ihr Fahrzeug in einer Markenwerkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Sollte sich die Reparatur nicht lohnen, erhalten Sie den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts, den Ihr Kfz-Sachverständiger ermittelt hat.

6. Instandsetzung trotz Totalschaden

Es gibt Fälle, in denen Sie trotz eines Totalschadens Ihr Fahrzeug reparieren lassen können. Dabei dürfen die Reparaturkosten jedoch nicht mehr als 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegen. Auch muss das Fahrzeug in repariertem Zustand mindestens sechs Monate weiter genutzt werden. Ihr Kfz-Sachverständiger kann sie auch bei dieser 130-Prozent-Regelung unterstützen.

7. Kosten eines Gutachtens

Ist der Unfall nicht von Ihnen verschuldet, muss die Versicherung des Unfallgegners für das Honorar Ihres Kfz-Sachverständigen aufkommen. Dabei setzt der Kfz-Sachverständige sein Honorar in der Regel selbst bei der Versicherung durch, indem er sich den Schaden in Höhe des Honorars abtreten lässt.

8. Mietwagen oder Nutzungsausfall bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall

Sofern Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit oder verkehrssicher ist, haben Sie nach einem Unfall bei Unverschulden mindestens für die Dauer der Reparatur oder bis zur Beschaffung eines neuen Fahrzeugs Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Die Versicherung des Unfallgegners muss die Kosten für den Mietwagen im marktüblichen Rahmen tragen. Eine zweite Variante wäre die Forderung nach einer Nutzungsausfallentschädigung, die sich nach dem Fahrzeugtyp richtet, was Ihr Kfz-Sachverständiger für Sie ermittelt.

9. Rechtsanwalt für Verkehrsrecht

Es lohnt sich in vielen Fällen, nach einem Verkehrsunfall frühzeitig einen Anwalt für Verkehrsrecht mit der Durchsetzung der eigenen Ansprüche zu beauftragen: Auch hierfür muss die Versicherung der Gegenseite die Kosten übernehmen, sofern Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.

10. Zentralruf der Autoversicherer

Falls Sie keine Kenntnis darüber haben, wo Ihr Unfallgegner versichert ist, lassen Sie dies Ihren Kfz-Sachverständigen oder Ihren Anwalt für Sie ermitteln – und somit eine Person, die Ihre Interessen wahrt. Melden Sie sich nämlich selber beim Zentralruf der Autoversicherer, werden Ihre Daten an die Versicherung gemeldet, die dann wiederum Sie kontaktiert. Die Aufgabe der Mitarbeiter dort ist es aber eben nicht, Ihre Interessen zu wahren, wie es bei Ihrem Kfz-Sachverständigen und Anwalt der Fall ist.

Carl Hinnerwisch Verlag GmbH & Co. KG