Mit Unfall- und Schadensgutachten auf der sicheren Seite
Unfall- und Schadensgutachten – Gerichte und Versicherer
Ihr Ziel ist eine faire Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall – dann brauchen Sie einen fachlich korrekt arbeitenden Gutachter und qualifizierte Sachverständige. Gutachten sichern Ihnen oft wertvolle finanzielle Erstattungen, denn sie gelten vor Gericht als verbindliche Beweismittel. Aber nicht nur in der Rechtsprechung haben Gutachten eine enorme Bedeutung. Auch die meisten Versicherungen greifen auf Sachverständige zurück. Um auf Augenhöhe auftreten zu können, sollten Sie daher nicht auf einen unabhängigen Sachverständigen verzichten, um Ihre Erfolgschancen in einem zähen und langwierigen Rechtsstreit, insbesondere bei hohen Schadenssummen, zu verbessern.
Unfallgutachten und Schadensgutachten – Begriffserklärung
Der Begriff Begutachtung wird stellvertretend für die Beurteilung einer Sache oder eines Sachverhaltes durch einen Fachmann verwendet. Bestellte oder beauftragte Gutachter führen eine intensive und zielgerichtete Untersuchung, Besichtigung oder Prüfung durch, um entsprechende Ergebnisse zu erzielen. Umgangssprachlich wird eine Begutachtung häufig mit einer Besichtigung, Überprüfung oder Begehung gleichgesetzt. Die Erstellung von Unfall- und Schadengutachten ist meist eine notwendige Folge von Schadensereignissen. Das heißt, wenn durch das Verschulden eines anderen ein Schaden entstanden ist, stellt sich die Frage: Wer haftet und wer ersetzt den Schaden? Insbesondere bei einem so genannten Haftpflichtschaden ist der Ersatz sogar zwingend vorgeschrieben (BGB § 249). Um eine gerechte Klärung herbeizuführen, sind daher zeitnahe Gutachten in jedem Fall sinnvoll.
Notwendigkeit dieser Gutachten Schadens- und Unfallgutachten sind immer dann unerlässlich, wenn infolge eines Autounfalls ein Schaden entstanden ist. Wichtig sind derartige Begutachtungen in folgender Hinsicht:
- Zusammenfassung aller am Fahrzeug aufgetretenen Schäden
- Kostenberechnung
- Bestimmung des Schadens nach dem Unfallhergang
- Erkennung von nicht augenscheinlich wahrnehmbaren Beschädigungen
- plausible Rekonstruktion und Bewertung des Unfallherganges
- professionelle Vorarbeit für einen Rechtsstreit (Sicherung von Beweismitteln)
- Bewertung des Zustandes von Fahrzeugen vor und nach einem Unfall
- Zuarbeit für den zuständigen Versicherer zur Schadensregulierung
Unsere langjährige Erfahrung als kompetenter Ansprechpartner in Visselhövede und Umgebung zeigt immer wieder, dass mit zunehmendem Umfang des Unfallschadens an Kraftfahrzeugen die Begutachtung des Unfallschadens an Bedeutung gewinnt.
Vorteile von Unfall- und Schadensgutachten
Für die Wahrung und Durchsetzung Ihrer Interessen nach einem Unfall oder Schadensfall ist ein von den Sachverständigen des Ingenieurbüros Willing & Koch GmbH & Co. KG erstellte Unfall- und Schadensgutachten unerlässlich. Sie überlassen unseren Experten die ganze Arbeit, denn wir bieten Ihnen einen Komplettservice. Das spart Zeit, Nerven und zermürbenden Ärger mit den Versicherungen. Ohne gutachterliche Unterlagen und Dokumentationen kann es durchaus passieren, dass Sie Ihren Schaden nicht ersetzt bekommen. Unser Unternehmen ist kundenorientiert. Sie treten in der Rolle des Auftraggebers auf, sodass wir in Ihrem Interesse aktiv werden. Wir sehen uns als Ihr vertrauensvoller Partner in unterschiedlichen Situationen:
- schnelles Gutachten
- reibungslose Abwicklung von Schäden
- aussagekräftige und präzise belegbare Ansprüche gegenüber dem Verursacher des Unfalls beziehungsweise dessen Versicherung
- konkrete Bezifferung des Schadens für eine abschließende Regulierung
- fiktive Schadensabrechnung ohne Fahrzeugreparatur ist nicht ohne Gutachten realisierbar
- Beweissammlung für Lösung der Schuldfrage
Unfall- und Schadensgutachten liefern eine plausible Darstellung des Unfallherganges, falls die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann. Zivilrechtlich gesehen, haben Gutachten einen hohen Stellenwert.
- Gutachten ermöglichen die Bestimmung verschiedener Angaben
- Restwert und Wiederbeschaffungswert
- Umfang der Wertminderung
- endgültige Bestätigung bei einem angenommenen Bagatellschaden (Bei Bagatellschäden bewegen sich die anzunehmenden Kosten für einen Schaden nicht über 750 Euro.)
- Übernahme der Korrespondenz bei der gesamten Abwicklung des Schadens
Inbegriffen ist die Ausführung des gesamten abrechnungstechnischen Aufwandes mit der zuständigen Kraftfahrzeug-Versicherung des Unfallverursachers.
Vorgehensweise bei einem Unfall- oder Schadensgutachten
Melden Sie uns einen Schaden nach einem Unfall am Auto bzw. KFZ und beauftragen Sie uns mit einem Unfall- und Schadensgutachten, dann arbeiten wir folgendermaßen:
- Erfassung grundlegender Daten wie Fahrzeugmarke, Fahrzeugtyp und Alter
- Bewertung von Fahrzeugausstattung (Spezial- oder Sondereinbauten)
- Beurteilung des Fahrzeugstandes (Vorhandensein von Vorschäden)
- Erfassung des Wiederbeschaffungswertes vor Eintritt des Unfalls
- Totalschaden (technisch oder wirtschaftlich) oder eine Minderung des Fahrzeugwertes voneinander abgrenzen
- Ermittlung des Fahrzeug-Restwertes nach Unfallschaden
- Dokumentieren vorhandener Fahrzeugschäden und der entstehenden Ausfalldauer
- Beurteilung des ökonomischen Aspektes einer Reparatur
- Bestimmung des sogenannten Reparaturwegs
Alle Fakten werden von den Sachverständigen mittels schriftlicher Aufzeichnungen zusammengetragen und bewertet. Auf dieser Grundlage kann eine Aufstellung über die voraussichtliche Reparaturdauer und die damit verbundenen Kosten übermittelt werden.
Unfall- und Schadensgutachten Visselhövede und Umgebung – Funktion Sachverständige
Das Ingenieurbüro Willing & Koch GmbH & Co. KG mit Sitz in Visselhövede bietet professionelle Unfall- und Schadensgutachten für Kraftfahrzeuge an. Das erfahrene Gutachterteam besteht aus hochqualifizierten Ingenieuren und Sachverständigen, die über langjährige Erfahrung im Bereich der Fahrzeugbewertung und Fahrzeugüberwachung verfügen. Ziel des Gutachtens ist es, den genauen Schaden an einem Kraftfahrzeug zu dokumentieren und den entstandenen Vermögensschaden zu ermitteln. Dabei werden alle relevanten Faktoren wie Schadensumfang, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs berücksichtigt. Die Sachverständigen des Ingenieurbüros Willing & Koch erstellen objektive und unabhängige Gutachten, die als Grundlage für die Regulierung von Versicherungsfällen dienen können. Das Ingenieurbüro bietet eine umfassende Beratung und Betreuung rund um das Thema Unfall- und Schadensgutachten und steht seinen Kunden mit Rat und Tat zur Seite. Das Ingenieurbüro Willing & Koch GmbH & Co. KG schafft Ihnen mit seinen Sachverständigen und seiner Kompetenz für Unfall- und Schadensgutachten Visselhövede und Umgebung alle notwendigen Voraussetzungen für das weitere Vorgehen. Dazu gehört unter anderem die sinnvolle Kompensation eines Nutzungsausfalls. Dazu gehört zum Beispiel die Entscheidung über die Inanspruchnahme eines Mietwagens oder die Nutzung eines kostenpflichtigen Ersatzwagens über Ihre Werkstatt.
Leistungen und Service – Willing & Koch
Neben der Erstellung von Unfall- und Schadensgutachten bietet das Unternehmen weitere Dienstleistungen wie Fahrzeugbewertung, technische Beratung und Schadensmanagement an. Ziel des Ingenieurbüros Willing & Koch ist es, seinen Kunden eine schnelle und zuverlässige Abwicklung im Schadensfall zu bieten und dabei stets höchste Qualität und Transparenz zu gewährleisten. Die Mitarbeitenden beschäftigen sich auf hohem fachlichem Niveau mit:
- Durchführungen von Hauptuntersuchungen mit unserem Kooperationspartner GTÜ
- Übernahme der Abgasuntersuchung nach § 29 StVZO
- Anfertigung von Wertgutachten
- Einzelabnahmen
- Änderungsabnahmen
- Oldtimerbegutachtung
- Kutschenprüfung
Wir empfehlen Ihnen daher, uns zu kontaktieren, wenn Sie einen Unfall mit Ihrem Kraftfahrzeug hatten und ein Schadensgutachten in Auftrag geben möchten. Auf der Grundlage einer unabhängigen und neutralen Begutachtung durch unsere Prüfingenieure für Kfz-Technik erhalten Sie ein qualifiziertes Schadensgutachten, das im Streitfall verwertbar ist.
Kontaktieren Sie uns gern:
- Ingenieurbüro Willing & Koch GmbH & Co. KG
- Johann-Philipp-Reis-Straße 13
- 27374 Visselhövede
- Telefon: 04262 / 9595818
- Direkte Schadenhotline: 05161 / 4859875
- Info@ingenieurbüro-willing-koch.de
- https://gtue-willing-koch.de/
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