Fahrzeugzulassung, Verkehrsunfall oder ein Bußgeldverstoß - Beratung zum Thema Verkehrsrecht in Rostock
Das Verkehrsrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, in dessen Fokus alle Regeln und Vorschriften stehen, die im engeren und weiteren Sinne mit dem Straßenverkehr, Kraftfahrzeugen, Fahrzeugen und anderen Verkehrsteilnehmern in Verbindung stehen. Es umfasst eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die von Bundes- und Landesbehörden erlassen worden sind, um Sicherheit und Ordnung auf den Straßen zu gewährleisten.
Wann greifen die Regeln des Verkehrsrechts?
Immer dann, wenn sich ein Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum bewegt, aber gelegentlich auch im privaten Raum, z.B. bei entsprechender Ausschilderung. Es umfasst alle Aspekte des Straßenverkehrs, angefangen bei der Fahrzeugzulassung über die Verhaltensweisen im Straßenverkehr bis hin zur Ahndung von Verkehrsverstößen. Die Einhaltung aller Regeln ist von großer Bedeutung, weil jeder einzelne Verstoß dagegen schwerwiegende Sachschäden und sogar Personenschäden mit Todesfolge auslösen kann. Aus diesem Grunde werden Regelverstöße mit Bußgeldern, Fahrverboten oder Strafverfahren verfolgt.
Welche Bereiche werden durch das Verkehrsrecht abgedeckt?
Verkehrsregeln und Verkehrssicherheit
In diesem Bereich wird darauf geachtet, dass alle Verkehrsteilnehmer unter ausnahmsloser Beachtung der einschlägigen Vorschriften zum Beispiel Verkehrszeichen für die Geschwindigkeitsbegrenzungen, Vorfahrtsregeln oder Überholverbote einhalten. Ebenso werden beispielsweise Grenzwerte für die Verkehrsteilnahme unter Einfluss von Alkohol geregelt
Fahrzeugzulassungen
Auf diesem Feld geht es unter anderem um die Erfüllung der aktuellen technischen Anforderungen an Fahrzeuge. Dies betrifft unter anderem die Beleuchtung, das Bremssystem, die Bereifung und die Abgasemissionen. Hinzu kommt die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht mit Nummernschildern sowie der Abschluss eines Vertrages zur Haftpflichtversicherung.
Verkehrsunfälle
Bei Unfällen auf öffentlichen Straßen geht es meistens um Haftungsfragen und Schadensersatzansprüche. Dies betrifft alle Verkehrsteilnehmer, nicht nur diejenigen, die ein Auto steuern. Nicht selten sind öffentliche Verkehrsmittel involviert, was mit Besonderheiten verbunden ist.
Bußgelder bei Verkehrsverstößen
Verstöße gegen das Verkehrsrecht können mit Bußgeldern geahndet werden. Typischerweise geht es hierbei um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Vorfahrtmissachtungen, Fahren unter Alkoholeinfluss, Überfahren roter Ampeln und Telefonieren am Steuer. Bei schweren Verstößen drohen Fahrverbote oder sogar Strafverfahren.
Verkehrsstrafrecht
Schwere Verkehrsverstöße wie Fahren ohne Führerschein, Unfallflucht oder Fahren unter Drogeneinfluss sind mit strafrechtlichen Konsequenzen verbunden. Auch die Teilnahme an illegalen Autorennen gehört zu den schweren Verstößen, weil hier die Verletzung oder der Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf genommen wird.
Beratung und Vertretung zum Thema Verkehrsrecht im Raum Rostock
Wer in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere im Raum Rostock mit den Verkehrsvorschriften in Konflikt kommt oder seine berechtigten Forderungen diesbezüglich durchsetzen möchte, ist gut beraten, sich an die auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwaltskanzlei Basedow zu wenden. Die Kanzlei befindet sich gut erreichbar im Zentrum von Rostock zwischen der Marienkirche und der Unterwarnow in der Strandstraße 23. Der Stadthafen der Hansestadt Rostock liegt sozusagen vor der Tür.
In den umliegenden Straßen gibt es überall Parkmöglichkeiten, allerdings muss dazu ein Parkscheinautomat „gefüttert“ werden. In der „Lange Straße“, die auf die Marienkirche zuführt, gibt es ein großes Parkhaus.
Mit den öffentlichen Nahverkehrsmitteln (ÖPNV) steuern Sie am besten die Straßenbahnhaltestelle Lange Straße oder Neuer Markt an. Von diesen beiden Haltestellen sind es nur noch wenige Minuten Fußweg via „Am Burgwall“ bis zur Strandstraße 23, wo sich die Anwaltskanzlei Basedow rechts hinter der zweiten Hauseingangstür befindet.
Die Anwaltskanzlei Basedow hat sich auf diese Rechtsgebiete spezialisiert
Grundsätzlich ist die Anwaltskanzlei Basedow für ihre Mandantschaft auf allen Rechtsgebieten unterwegs. Dennoch erfolgte im Laufe der Zeit eine Spezialisierung auf das Verkehrsrecht, wobei viele Mandanten vermeintliche Ordnungswidrigkeiten begangen haben sollen und sich zu Recht dagegen zur Wehr setzen möchten. Da geht es zum Beispiel um:
- Verwarnungen
- Verwarngeldangebote
- Anhörungen
- Bußgeldbescheide, die gegebenenfalls mit einem Fahrverbot belegt sind
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstöße
- Falschparken
- Unzureichende oder fehlende Ladungssicherung
- Lenkzeitüberschreitungen
Bei Vorliegen einer Anklage, eines Strafbefehls oder eines Urteils kommt das Verkehrsstrafrecht zum Zuge. Typische Vorwürfe sind hier:
- Unfallflucht
- Fahrlässige Körperverletzung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Nötigung
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Trunkenheit am Steuer
Bei den folgenden Themen kommt das Fahrerlaubnisrecht zur Anwendung:
- EU-Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisklassen
- Führerscheinentzug
- Sperrfristverhängung
- Fahrerlaubnisentzug wegen Fahrens unter Einfluss von Betäubungsmitteln (BTM), Fahrens unter Alkoholeinfluss beziehungsweise Trunkenheitsfahrt
- Sperrfristverkürzung
- Wiedererlangung der Fahrerlaubnis
Gerade den letzten Punkt möchten viele verständlicherweise vermeiden, ist dieser doch meist mit einer „Medizinisch-Psychologischen Untersuchung“ (MPU) verbunden, welche im allgemeinen Sprachgebrauch als „Idiotentest“ bezeichnet wird. Hierauf sollte sich vorbereitet werden, denn ohne gute Vorbereitung sind die Erfolgsaussichten nicht hoch.
Die Anwaltskanzlei Basedow vertritt Sie aber auch gern auf dem großen Feld des Arbeitsrechts, wo Urlaubsangelegenheiten, Gehaltsforderungen und der Kündigungsschutz besonders häufig verhandelt werden.
Rechtsanwalt Basedow schloss sein Studium der Rechtswissenschaften im Jahre 1999 mit dem 1. Juristischen Staatsexamen an der Universität Rostock ab. Sogleich danach absolvierte er das zweijährige Referendariat, das er mit dem 2. Juristischen Staatsexamen 2001 beendete. Bereits Ende 2001 begann seine berufliche Karriere mit einer Anstellung als Rechtsanwalt in der Anwaltskanzlei von Frau Gisela Gangloff in Rostock.
Im Jahre 2006 erhielt Rechtsanwalt Basedow durch die Rechtsanwaltskammer des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern die Berechtigung, den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Ein Jahr später übernahm er die Anwaltskanzlei seiner bisherigen Arbeitgeberin Gisela Gangloff und benannte die Kanzlei auf seinen Namen um. RA Basedow ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht.
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