Hauptuntersuchungen in Rotenburg (Wümme): Ihre Sicherheit ist unser Ziel !

Regelmäßige Hauptuntersuchungen sind für jeden Fahrzeugbesitzer Pflicht. In regelmäßigen Abständen müssen z. B. Pkw, Lkw, Motorräder und Wohnmobile zur Hauptuntersuchung (HU). Dabei wird der Zustand des Fahrzeugs durch einen speziell weitergebildeten Experten „unter die Lupe genommen“, im Fall einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation wie der KÜS ist dies ein Prüfingenieur.
Warum sind regelmäßige Hauptuntersuchungen so wichtig?
Bei der Hauptuntersuchung werden alle sicherheitsrelevanten Bauteile und Einrichtungen wie Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung etc. eingehend kontrolliert. Auch die Abgaswerte sind relevant. So wird die Teiluntersuchung Abgas im Rahmen der Hauptuntersuchung berücksichtigt und kann als solche auch vom Prüfingenieur durchgeführt werden.“ Nach bestandener HU wird die Prüfplakette erteilt und am hinteren amtlichen Kfz-Kennzeichen angebracht. Diese gültige Prüfplakette ist grundsätzlich Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden darf.

Wann steht die nächste Hauptuntersuchung an?
Die Fristen für die Hauptuntersuchung sind gesetzlich geregelt. Den nächsten Prüftermin verrät ein Blick auf die HU-Plakette am hinteren Kennzeichen. Hier sind Monat und Jahr der nächsten fälligen Hauptuntersuchung angegeben. Als Fahrzeughalter ist man selbst dafür verantwortlich, den Termin einzuhalten. Wer die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Bußgeld und höhere Prüfgebühren
Wie läuft eine Hauptuntersuchung ab?
Bei der HU werden sicherheitsrelevante Baugruppen untersucht. Dazu gehören:
- Fahrwerk und Federung
- Bremsen
- Lenkung
- Räder und Reifen
- Auspuffanlage und Abgaswerte

Auch Undichtigkeiten von Motor, Getriebe, Kühlsystem etc., Korrosion an der Karosserie und Achsteilen sowie andere äußere Mängel fallen ins Gewicht, wenn sie für die Sicherheit und Umweltverträglichkeit des geprüften Fahrzeugs von Bedeutung sind.
Werden keine oder nur geringe Mängel festgestellt, erhält das Fahrzeug die begehrte Prüfplakette. Werden jedoch erhebliche Mängel festgestellt, wird die Plakette aber nicht erteilt. In diesem Fall müssen die festgestellten Mängel zunächst fachgerecht beseitigt und das Fahrzeug erneut zur Nachuntersuchung vorgeführt werden. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat. Sie beginnt einen Tag, nachdem die Mängel bei der HU festgestellt wurden. Ist das Fahrzeug bei der erneuten NU mängelfrei, wird die Plakette erteilt.
Kfz-Prüfstelle Rotenburg: Ihr zuverlässiger Partner für Fahrzeuguntersuchungen und Sachverständigen-Gutachten

Die Prüfingnieure der Kfz-Prüfstelle Rotenburg sind Experten für amtliche Fahrzeuguntersuchungen und Sachverständigen-Tätigkeiten. Amtliche Fahrzeuguntersuchungen werden im Namen und auf Rechnung der Prüforganisation KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V.) ausgeführt.

Zum Leistungsumfang gehören neben der Hauptuntersuchung als amtliche Fahrzeuguntersuchungen die ebenfalls amtlichen Änderungsabnahmen sowie Untersuchungen zur Einstufung eines Oldtimers als historisches Fahrzeug. Auch die klassischen Gutachten gehören im privatwirtschaftlichen Bereich zum Service der KÜS Rotenburg: Die bekanntesten sind sicherlich Schaden- und Wertgutachten.
Die Kfz-Prüfstelle der KÜS Rotenburg – direkt in Rotenburg ansässig – ist von Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.15 Uhr und von 13.00 bis 17.00 Uhr sowie samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Kunden können in dieser Zeit die Prüfstelle gerne ohne Termin aufsuchen. Damit genügend Zeit für eine sorgfältige Untersuchung bleibt, ist die Annahme des Fahrzeugs bis 30 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten möglich. Außerhalb der genannten Öffnungszeiten können Termine individuell vereinbart werden.
Mit langjähriger Erfahrung ist das Team der KÜS Rotenburg als Ansprechpartner für amtliche Fahrzeuguntersuchungen und Sachverständigen-Tätigkeiten gerne für Sie da. Informationen finden Sie auch im Internet unter www.kues-rotenburg.de und www.kues.de
Bitte kontaktieren Sie:
- Kfz-Prüfstelle Rotenburg
- Hetzweger Weg 2
- 27356 Rotenburg
- T: +49 (4261) 62 65 8
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